Am 31. März 2022 haben wir an dem Fachseminar “Die reformierte Grundsteuer: Was Sie als Hausverwalter jetzt beachten müssen“ teilgenommen.
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 müssen alle Immobilienbesitzer im Online-Portal Elster Angaben zu Ihrem Grundbesitz machen, nach denen dann die Grundsteuer neu berechnet wird.
Wir unterstützen unsere Eigentümer/innen durch unsere Kenntnisse und die uns vorliegenden Dokumente.
Folgende Angaben werden von Ihnen erwartet:
- Gemarkung und das Flurstück des Grundstücks sowie Fläche des Grundstücks
- Wohnfläche bzw. die Nutzfläche in Quadratmetern
- Persönlichen Daten zu Ihnen als Steuerzahler/in wie der Steueridentifikationsnummer
- Sogenannte Einheitswertnummer, die auf dem Grundbesitzabgabenbescheid vermerkt ist
- Bodenrichtwert der Immobilie, dieser ist meist bereits in den Schreiben der Steuerbehörde vermerkt oder kann auf der offiziellen Plattform www.boris.nrw.de abgerufen werden
- Jahr der Bezugsfertigkeit bzw. einer Kernsanierung
- evtl. vorhandene Garagen/Tiefgaragenstellplätzen