GdWE statt WEG
Schon seit 1. Dezember 2020 gibt es eine Erneuerung des Gesetzes für Wohnungseigentümergemeinschaften, das „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“ (WEMoG). Dieses widmet sich in einem neuen Paragraphen (§9a) ausführlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Dieser Begriff stand zwar auch schon in der alten Version des Gesetzes, hat sich aber in der Folge der Novellierung in der Rechtsprechung immer mehr … Weiterlesen …