Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien gilt erstmals seit 2018 eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres nachweisen kann. Wohnimmobilienverwalter müssen nun regelmäßig Weiterbildungen durchlaufen.
Wir haben diese Weiterbildung schon seit Jahrzehnten weit über das geforderte Maß absolviert und beziehen/studieren regelmäßig Fachliteratur und besuchen Fachseminare.